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   SG Osnabrück, 21.12.2006 - S 23 AS 936/06 ER   

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SG Osnabrück, 21.12.2006 - S 23 AS 936/06 ER (https://dejure.org/2006,109867)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 21.12.2006 - S 23 AS 936/06 ER (https://dejure.org/2006,109867)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - S 23 AS 936/06 ER (https://dejure.org/2006,109867)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 8 AS 427/05

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung durch den Träger der

    Auszug aus SG Osnabrück, 21.12.2006 - S 23 AS 936/06
    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen - LSG NSB - (vgl. Beschluss vom 15. De-zember 2005 Az.: L 8 AS 427/05 ER), der die Kammer folgt, spricht für diese monatlichen Heizkosten zunächst eine Vermutung der Angemessenheit.
  • LSG Sachsen, 07.09.2006 - L 3 AS 11/06

    Bedarfsgemeinschaft mit Ehegatten bei fehlender eigener Hilfebedürftigkeit beim

    Auszug aus SG Osnabrück, 21.12.2006 - S 23 AS 936/06
    Von diesen Aufwendungen sind die Kosten für die Warmwasserversorgung abzuziehen, da diese Kosten - ebenso die die Stromkosten - bereits mit der Regelleistung nach § 20 Abs. 1 SGB II abgegolten sind (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17. August 2006 - L 8 AS 380/05 ER - Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. September 2006 - L 3 AS 11/06 -, Juris Rn. 71).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.08.2006 - L 8 AS 380/05
    Auszug aus SG Osnabrück, 21.12.2006 - S 23 AS 936/06
    Von diesen Aufwendungen sind die Kosten für die Warmwasserversorgung abzuziehen, da diese Kosten - ebenso die die Stromkosten - bereits mit der Regelleistung nach § 20 Abs. 1 SGB II abgegolten sind (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17. August 2006 - L 8 AS 380/05 ER - Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. September 2006 - L 3 AS 11/06 -, Juris Rn. 71).
  • SG Hildesheim, 13.07.2006 - S 23 AS 638/06
    Auszug aus SG Osnabrück, 21.12.2006 - S 23 AS 936/06
    Gegen den Bewilli-gungsbescheid vom 23. Mai 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Juli 2006 (Leistungen für die Zeit vom 1. Juni 2006 bis 30. November 2006 unter Berück-sichtigung von Heizkosten in Höhe von 49, 50 EUR (56,00 EUR abzüglich 6, 50 EUR Warmwasseranteil) erhob der Kläger am 30. August 2006 Klage vor dem Sozialgericht Osnabrück (AZ.: S 23 AS 638/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 9 AS 407/06
    Auszug aus SG Osnabrück, 21.12.2006 - S 23 AS 936/06
    Geht die etwaige überdurchschnittliche Höhe von Heizkosten hingegen auf bauliche Faktoren wie Größe, Lage und Beschaffenheit der Wohnung zurück, die nur durch einen Umzug zu beeinflussen wären, kann von ihrer Un-angemessenheit nicht ausgegangen werden, wenn die Aufwendungen für die Wohnung angemessen sind und deshalb ein Umzug schlechthin nicht geschuldet ist (so Beschluss des LSG NSB vom 24.08.2006 - Az.: L 9 AS 407/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2006 - L 6 AS 590/06
    Auszug aus SG Osnabrück, 21.12.2006 - S 23 AS 936/06
    Dabei ist im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, dass Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von insgesamt 305, 50 EUR nicht gra-vierend oberhalb der nach der aktuellen Wohngeldtabelle nach § 8 Wohngeldgesetz zu gewährenden reinen Unterkunftskosten liegen (danach wäre hier eine Wohnungsmiete (Kaltmiete inkl. Nebenkosten - ohne Heizkosten) bis zu 280, 00 EUR angemessen) - auf die Wohngeldtabelle ist im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zunächst weiterhin abzustellen (vgl. Beschluss des LSG NSB vom 27.11.2006 - Az.: L 6 AS 590/06 ER) -, so dass ein Umzug voraussichtlich auch nicht zu einer Reduzierung der Gesamtkosten führen würde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2006 - L 6 B 40/06
    Auszug aus SG Osnabrück, 21.12.2006 - S 23 AS 936/06
    Schließlich hat - entgegen der Ansicht des Antragsgegners - die Angemessenheitsprü-fung auch im Rahmen einer Gesamtschau zu erfolgen (vgl. Beschluss des LSG NSB vom 13.03.2006 - Az.: L 6 B 40/06).
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